Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: 15. Mai 2010

Teil I Allgemeine Bedingungen

  1. Allgemeines
    1. Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der FUN TOURS SACHSEN werden zu den nachfolgenden Geschäftsbedingungen ausgeführt. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers, die wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir Ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
    2. Entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn wir ausdrücklich und schriftlich ihrer Anwendung zugestimmt haben.
    3. Kunden sind Käufer oder Mieter.
  2. Angebot, Vertragserteilung
    1. Ein Vertrag wird durch schriftlichen Abschluss wirksam. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
    2. Unsere Angebote sind bis zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses freibleibend.
  3. Haftung
    1. Die Benutzung eines Segways erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr des Kunden. Jede Haftung unserseits für Personen- und /oder Sachschäden, die im Zuge der Benutzung eines Segways entstehen, wird ausgeschlossen. Der Kunde kann uns nicht für eigene Fehler (z.B. Fahrfehler) oder das Verhalten Dritter in Anspruch nehmen.
    2. Grundsätzlich haftet FUN TOURS SACHSEN für Schäden im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften, sofern ihr Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Der Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden und von Schäden aus Ansprüchen Dritter ist in jedem Fall ausgeschlossen.
    3. Bei der sonstigen schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist unsere verbleibende Haftung auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung – gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere Ansprüche aus der Verletzung von vertraglichen Haupt- und Nebenpflichten, unerlaubter Handlung sowie sonstiger deliktischer Haftung) – ausgeschlossen.
  4. Zahlungsbedingungen
    1. Sofern sich aus dem Angebot nichts Anderes ergibt, ist der Rechnungsbetrag (ohne Abzug) im Voraus zur Zahlung fällig.
    2. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen.
    3. Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen, Verzug oder Umstände, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden zu mindern geeignet sind, haben die sofortige Fälligkeit aller unserer Forderungen zur Folge.
    4. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
    5. Auch zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur befugt, wenn der Gegenanspruch unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
    6. Zur Hereinnahme von Wechseln und Schecks ist FUN TOURS SACHSEN nicht verpflichtet.
    7. Weitergehende Ansprüche im Falle des Verzugs bleiben vorbehalten.
  5. Erfüllungsort, Gerichtsstand
    • Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten ist der Geschäftssitz von FUN TOURS SACHSEN.
  6. Geheimhaltung
    • FUN TOURS SACHSEN und der Kunde verpflichten sich, bekannt gewordene Betriebsgeheimnisse des jeweils anderen nicht an Dritte zu offenbaren und ihre Mitarbeiter entsprechend zu instruieren.
  7. Datenspeicherung
    • FUN TOURS SACHSEN ist berechtigt, Daten über den Kunden, die sie aufgrund der Geschäftsbeziehung erhalten hat, zu speichern und für geschäftliche Zwecke im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verwenden.
  8. Informationspflicht und Sicherheitshinweis
    • Wird Dritten die Nutzung des Segway zugänglich gemacht, so ist dieser über diese Einschränkung vor Fahrtbeginn zu unterrichten. Zudem hat der Informationstransfer der Sicherheits-DVD sowie der Bedienungsanleitung zu erfolgen (Vorbeugung von Personen- und Sachschäden). Die Teilnahme an einem kostenlosen Fahr- und Sicherheitstraining, welches beim Kauf eines Segway inklusive ist, wird dringend empfohlen. Um die Fahrsicherheit zu gewährleisten ist das Mindestgewicht eines Fahrers mit 45 kg festgeschrieben (Stabilitätssensoren). Bei einem Rütteln der Plattform und/oder Blinken des roten Displays ist die Fahrt sofort zu beenden und das Fahrzeug zu verlassen.
  9. Salvatorische Klausel, Schriftformklausel
    1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die Vertragspartner verpflichten sich, einer Regelung zuzustimmen, durch die der mit der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung verfolgte Sinn und Zweck im wirtschaftlichen Bereich weitgehend erreicht wird.
    2. Nebenabreden, Ergänzungen oder Änderungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abänderung dieses Schriftformerfordernisses.

Teil II Zusatzbedingungen für den Verkauf

-

Teil III Zusatzbedingungen für Mietverträge mit Kunden, Events, Promotion

  1. Vertragsverhältnis
    • Vertragspartner werden jeweils die Unterzeichner des Mietvertrags. Mehrere Kunden als Mieter haften als Gesamtschuldner. Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit, ausgenommen hiervon ist die telefonische Verlängerung der Mietdauer durch den Mieter bei Zustimmung durch den Vermieter.
  2. Mietpreis, Mietdauer und Zahlungsweise
    1. Der Mietpreis richtet sich nach der jeweils gültigen Preisliste. Die Stromkosten für die Akku-Ladung gehen zu Lasten des Mieters.
    2. Die berechenbare Mietdauer beginnt mit dem Tag der Abholung und endet, auch bei vorzeitiger Rücklieferung, mit dem vereinbarten Ende der Miete. Bei Nichtabholung des Fahrzeugs oder dessen vorzeitiger Rückgabe hat FUN TOURS SACHSEN Anspruch auf den vereinbarten Mietzins. Bei Überschreitung des vereinbarten Rückgabezeitpunkts ist bis zur tatsächlichen Rückgabe des Fahrzeugs zusätzlich der vertraglich vereinbarte Mietzins pro Tag, entsprechend für den zusätzlichen Zeitraum zu bezahlen. Weitergehende Schadensersatzansprüche von FUN TOURS SACHSEN bleiben hiervon unberührt.
    3. Bei Abholung ist eine Kaution zu leisten oder ein Ausweis zu hinterlegen. Die entsprechende Kaution wird dem Kunden bei Rückgabe der/des Geräte/-s, nach Abzug des Mietzinses, rückerstattet. Die Höhe der Kaution richtet sich nach der Anzahl der Fahrzeuge und der Mietdauer.
  3. Pflichten des Mieters
    1. Obhutspflicht/Reinigung und Aufladung der Akkus Der Mieter hat das Fahrzeug sorgsam zu behandeln. Er hat dabei technische Vorschriften und Betriebsanleitungen zu befolgen, insbesondere den Ladezustand der Akkus. Das Fahrzeug wird dem Mieter gereinigt und mit voll aufgeladen Akkus übergeben. Es ist vom Mieter im gleichen Zustand wieder zurückzugeben. Ansonsten erfolgt die Berechnung von zusätzlich 2 Mietstunden.
    2. Der Mieter darf nicht am öffentlichen Verkehr teilnehmen, es ist ihm nur erlaubt, auf Privatgelände mit Zustimmung des Eigentümers zu fahren, siehe Teil I Ziffer 9.
    3. Fahrzeugführungsberechtigt, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde, ist nur der Mieter und aufgeführte Personen und deren Familienangehörige, soweit diese die Mindestanforderung erfüllen. Bei Überlassung des Fahrzeugs an Dritte haftet der Mieter in jedem Fall für die Einhaltung der Bestimmungen dieses Vertrags durch diese und für das Verhalten des/der Dritten wie für eigenes Handeln.
    4. Bei Schäden ist der Mieter verpflichtet, die FUN TOURS SACHSEN unverzüglich über den Schaden zu informieren. Es ist ein Protokoll mit den Namen und Telefonnummern der Beteiligten sowie des Schadenhergangs zu erstellen. Ist es zu Personenschäden gekommen, so ist die Polizei zu informieren. Die Unfallaufnahme der Polizei bzw. die Ablehnungsbestätigung der Unfallaufnahme durch die Polizei ist vorzulegen.
    5. Das Fahren des Mietgegenstandes unter Alkoholeinfluss oder sonstiger Drogen ist nicht gestattet.
  4. Haftung des Mieters
    1. Der Mieter haftet für alle von ihm zu vertretenden Schäden, die während der Mietzeit an dem angemieteten Fahrzeug und seiner Ausrüstung entstehen. Bei Schäden haftet er nach den gesetzlichen Bestimmungen, also insbesondere für
      a) die erforderlichen Reparaturkosten, deren Höhe auch durch Sachverständigengutachten bestimmt werden kann
      b) bei Totalschaden oder Diebstahl ist der volle Kaufpreis zzgl. MwSt zu erstatten
      c) Bergungs- und Rückführungskosten
      d) Gutachterkosten
      e) Wertminderung (technisch & merkantil)
      f) dem Vermieter entstehenden Ausfallschaden für die Dauer der Reparatur, bei Totalschaden für die angemessene Wiederbeschaffungsdauer
      g) sämtliche Nebenkosten der Schadensbeseitigung
      h) etwaige Rückstufungsschäden bei Versicherungen durch den Vermieter
    2. Es besteht grundsätzlich keine Haftpflicht- und/oder Kaskoversicherung für die angemieteten Fahrzeuge durch den Vermieter. Es ist vom Mieter zu prüfen, ob und in welchem Umfang das Mietfahrzeug durch die private Haftpflichtversicherung des Mieters oder die Betriebshaftpflichtversicherung bei Firmen die Haftung übernimmt. Es gilt das Fahren auf eigenes Risiko, der Vermieter übernimmt keinerlei Haftung.
  5. Pflichten des Vermieters
    1. Wird vor oder während der Mietzeit ohne Verschulden des Mieters eine Reparatur notwendig, so versucht der Vermieter, ein Ersatzfahrzeug zu stellen. Kann das Ersatzfahrzeug nicht gestellt werden und/oder ist die Reparatur nicht möglich, so ist der Vermieter verpflichtet, auf den Mietzins für die Ausfallzeit zu verzichten. Ein zusätzlicher Schadenersatzanspruch des Mieters für die Ausfallzeit des Fahrzeugs ist nicht zulässig.
    2. Der Vermieter haftet für einen Schaden des Mieters ausschließlich gemäß TEIL I Absatz 3 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
    3. Der Vermieter haftet nicht für Wertsachen und/oder Gegenstände, die bei Rückgabe des Fahrzeugs zurückgelassen werden.
  6. Fahrzeugrückgabe
    1. Das Fahrzeug ist zu dem im Mietvertrag vorgesehenen Datum dem Vermieter zurückzugeben, wenn nicht der Rückgabetermin mindestens 24 Stunden vor dessen Ablauf telefonisch oder schriftlich verlängert wurde.
    2. Der Vermieter kann den Mietvertrag vorzeitig bzw. fristlos kündigen, falls aus berechtigtem Interesse die Fortsetzung unzumutbar wird, insbesondere bei Bekanntwerden von falschen Angaben zur Person, zweifelhafter Bonität, schwerwiegender Unzuverlässigkeit und Verletzung von vertraglichen Verpflichtungen. Daneben bleiben Schadenersatzansprüche des Vermieters unberührt.
  7. Stornierungskosten
    • Werden dem Vertragspartner bei Vertragsabschluss keine Stornierungskosten und -fristen genannt, gelten die Kosten der folgenden Übersicht.
      • 30 Tage vor Mietbeginn 10 % des Auftragswertes inkl. MwSt
      • 14 Tage vor Mietbeginn 50 % des Auftragswertes inkl. MwSt
      • 7 Tage vor Mietbeginn 75 % des Auftragswertes inkl. MwSt

Teil IV Zusatzbedingungen für geführte Segway-Touren

  1. Teilnahmebedingungen
    1. Gesetzliche Vorschriften
      Die gesetzlichen Vorschriften sind im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 44, ausgegeben am 24. Juli 2009, niedergeschrieben. Die Tourteilnehmer müssen einen gültigen Führerschein, mindestens die Berechtigung zum Führen eines Mofas, besitzen. Während der Tour gilt die Straßenverkehrsordnung, d. h. die Mofaberechtigung/der Führerschein ist mitzuführen.
    2. Persönliche Voraussetzungen
      Die Tourteilnehmer müssen in der Lage sein, am Straßenverkehr teilzunehmen, ohne Probleme über einen längeren Zeitraum stehen und Stufen steigen können, für die Nutzung des Segways ein Mindestgewicht von 45 kg und ein Maximalgewicht von 115 kg haben.
      Die Tourteilnehmer dürfen nicht an Krankheiten leiden, für die eine Teilnahme an der Tour nicht zu empfehlen ist, wie z. B. Epilepsie, Thrombosen, Herz- und Kreislaufkrankheiten, Knie- und Rückenprobleme, nicht unter Drogen- oder Alkoholeinfluss stehen.
      Schwangere sind von der Teilnahme generell ausgeschlossen.
      Das Tragen eines Helmes wird empfohlen, eine Helmpflicht besteht nicht. Helme werden kostenfrei zur Verfügung gestellt. Es werden bequeme, feste Schuhe, keine hohen Absätze empfohlen.
    3. Während der Fahrt gelten folgende Vorschriften: Die Tourteilnehmer werden vor Tourbeginn über die Funktionsweise des Segways eingewiesen. Dem Tourguide ist Folge zu leisten, bei Nichtbefolgen kann der Teilnehmer von der weiteren Tour ausgeschlossen werden. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des Tourpreises.
      Der Genuss von Alkohol ist während der Tour nicht erlaubt.
    4. Der Veranstalter ist berechtigt, wetterbedingt die Tour bis 24 h vor Tourtermin abzusagen. In diesem Fall können Sie die Tour auf einen noch freien Termin verlegen, oder Sie erhalten einen Gutschein im Wert des gezahlten Tourpreises.
  2. Tourbuchung
    • Die einzelnen Touren werden im Internet unter www.fun-tours-sachsen.de beschrieben. Die Touren können telefonisch, per E-Mail oder unter der genannten Internet-Adresse gebucht werden, wo auch die Zahlungsmodalitäten ausgewiesen sind.
  3. Rabatte, Gutscheine
    • Rabatte und Gutscheine werden mit dem Tourpreis verrechnet.
  4. Haftung
    • Es gilt das unter „Teil I Allgemeine Bedingungen Abschnitt 2“ Gesagte.
  5. Stornierungskosten
    • Es gilt das unter „Teil III Zusatzbedingungen für Mietverträge mit Kunden, Events, Promotion Abschnitt 7“ Gesagte.